Hauptmieter haftet nicht für illegale Downloads von Mitbewohnern
Köln (dpa/tmn) - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - heißt es gemeinhin. Dies gilt aber nicht, wenn WG-Mitbewohner illegal Daten mit dem gemeinsamen Internetanschluss herunterladen. Ein Gericht sprach einen Hauptmieter deshalb frei.
In einer Wohngemeinschaft muss der Hauptmieter nicht kontrollieren, ob seine Mitbewohner über den gemeinsamen Internetanschluss illegal Dateien herunterladen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 14 O 320/12) hervor. Sogenannte Prüf- und Kontrollpflichten gibt es demnach nur bei einem konkreten Verdacht. Außerdem dürfe man bei Wohngemeinschaften von Gleichaltrigen nicht davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber mehr über das Internet weiß als seine Mitbewohner. Deshalb müsse er sie auch nicht über die Risiken illegaler Downloads belehren.
In dem konkreten Fall ging es um eine vierköpfige WG aus Potsdam. Geklagt hatten die Rechteinhaber der heruntergeladenen Dateien. Die Klage wurde abgewiesen. Ein Freifahrtschein für Raubzüge im Netz ist die Entscheidung aber nicht: Der Hauptmieter muss noch immer nachweisen können, dass er Musik, Filme oder Software nicht selbst heruntergeladen hat.
In dem verhandelten Fall war das kein Problem, weil der Beklagte zum fraglichen Zeitpunkt aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt war. Die sogenannte Vermutung der Täterschaft für den Anschlussinhaber gilt daher nicht, entschied das Gericht. Die Klägerpartei kann gegen das Urteil Berufung einlegen.