Putz- und Mauerarbeiten nicht bei Frost
Stuttgart (dpa/tmn) - Bestimmte Außenarbeiten am Haus sollten besser nicht durchgeführt werden, wenn die Temperaturen in den Minusbereich sinken. Vor allem der Wandputz oder der Bau am Mauerwerk könnten bei Frost misslingen.
Frischer Mörtel verträgt keinen Frost. Daher dürfen Innen- und Außenflächen nur verputzt werden, wenn keine Minusgrade herrschen, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Ist ein Raum beheizt, mehr als 15 Grad warm sowie der Untergrund frostfrei, kann innen Mörtel aufgetragen werden.
Allerdings darf die Fläche keine kalte Luft abbekommen, warnt die GTÜ. Dennoch muss der beim Abbinden entstehender Wasserdampf abziehen können - und zwar so, dass er sich nicht in schon eingebauten Gipskartonplatten, in der Wärmedämmung oder im Gebälk absetzt. Denn dadurch können sich Schimmelpilze vermehren.
Auf Maurerarbeiten verzichten Heimwerker bei frostiger Kälte auch besser. Denn Frost kann das Mauerwerk so schädigen, dass darauf nicht weitergebaut werden kann. Beschädigte Teile müssen dann vor weiteren Arbeiten abgetragen werden. Daher wird am besten nur in geschützter, frostfreier Umgebung gemauert.
Um im Winter Mauern zu errichten, müssen die Steine frostfrei sein. Der Mörtel oder Kleber sollte mindestens fünf Grad, besser zehn Grad haben, rät die GTÜ. Damit den frisch gemauerten Teilen nichts passiert, werden sie bei Frostgefahr am besten abgedeckt. Weitergearbeitet werden darf nicht, solange das Mauerwerk gefroren ist. Auch darf es nicht mit Salzen aufgetaut werden.