Der Hessischen Energiespar-Aktion zufolge gilt die Regel, nachts die Wohnung etwas herunterzukühlen, auch unter Berücksichtigung der Energie, die am nächsten Morgen für das Aufheizen benötigt wird. Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, umso größer der Effekt - denn eine höhere Raumtemperatur bedeutet auch höhere Wärmeverluste.
Unabhängig davon, ob Verbraucher die Temperatur automatisch oder durch das Runterdrehen der Heizung reduzieren: Sie sollten den Raum nie völlig auskühlen lassen. Denn sonst können Schäden entstehen - wie etwa Schimmelbildung. Mieter sollten nachts in der Wohnung eine Mindesttemperatur von rund 18 Celsius gewährleisten.