Regeln für Mieter: Weihnachtsschmuck im Hausflur
Berlin (dpa/tmn) - Lichterketten, Schwippbögen und Schneespray für Fenster versetzen dem Hausflur zwar ein weihnachtliches Flair, Mieter dürfen aber nicht den ganzen Hausflur nach ihrem Belieben mit Festschmuck dekorieren.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.
Zwar könne jeder Mieter seine Wohnung dekorieren und weihnachtlich schmücken, wie er will - das gelte aber nicht für Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser, Flure oder gemeinsam genutzte Keller- oder Speicherräume.
Und so können Nachbarn und der Vermieter laut dem Amtsgericht Münster die Entfernung der Dekoration fordern, wenn sich einer der Mieter über Gebühr gestalterisch auslebt (Aktenzeichen: 38 C 1858/08). Die eigene Wohnungstür allerdings dürfen Mieter schmücken, entschied laut dem Mieterbund das Landgericht Düsseldorf: zum Beispiel mit Adventskränzen (Aktenzeichen: 35 T 500/98).