Garantieansprüche gefährdet Solarworld vor Insolvenz: Was das für die Kunden bedeutet

Freiberg (dpa/tmn) - Wenn ein Solartechnik-Hersteller pleitegeht, hat dies unter Umständen Auswirkungen für Privatbetreiber. Vor allem die Garantieansprüchen könnten nun auf dem Spiel stehen.

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„Treten Mängel an der Anlage auf, können sich Kunden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung an ihren Verkäufer wenden, das ist in der Regel der Installateur der Anlage“, erklärt Bettina Cebulla, Juristin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ist die Frist abgelaufen, können Verbraucher den Installateur nicht mehr haftbar machen. „Dann greift in der Regel die freiwillige Garantie des Herstellers“, sagt Cebulla. Das Problem: Wenn der Hersteller Insolvenz anmeldet, besteht die Gefahr, dass Kunden den Garantieanspruch nur noch schwer durchsetzen können.

Wichtig: „Liegt ein Mangel vor, sollten Kunden nach Ablauf der Gewährleistung ihre Garantieansprüche auf jeden Fall beim Insolvenzverwalter anmelden“, empfiehlt Cebulla. Dennoch kann es sein, dass der Anspruch nach einer erfolglosen Rettung des Insolvenzunternehmens erlischt.

Kauft eine andere Firma das insolvente Unternehmen auf, können sich Kunden an diese wenden. „In diesem Fall bleiben alle Kundenrechte bestehen und nur der Ansprechpartner ändert sich“, sagt Cebulla.

Möglich ist auch, dass der Installateur per Vertrag eine freiwillige Garantie übernommen hat. „Das müssen Kunden in ihren Vertragsbedingungen kontrollieren“, rät Cebulla.

Der Solartechnik-Hersteller Solarworld AG hat bekanntgegeben, dass der Vorstand einen Insolvenzantrag stellen muss. Für die Tochtergesellschaften werde die jeweilige Insolvenzantragspflicht noch geprüft. Vorerst produziert das das Unternehmen mit einem Großteil seiner Kapazität weiter.

Noch im Februar 2017 hatte die Solarworld AG auf ihrer Internetseite die Produktgarantie auf 20 Jahre erhöht. Diese galt für alle Solarmodule, die ab dem 1. Januar 2017 installiert wurden.