Wichtige Regeln im Überblick Zum ersten, zum zweiten - Immobilienkauf per Auktion
Bremen (dpa/tmn) - Schnäppchen können Käufer auf den freiwilligen Immobilienauktionen selten machen. Denn anders als bei Zwangsversteigerungen stehen die Anbieter finanziell nicht unter Druck.
Im Gegenteil: Sie wollen den höchstmöglichen Marktpreis herausholen. Das Ganze ist „für Verkäufer einer Immobilie in guter Lage und Zustand interessant“ sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen.
Unter den Hammer kommen Villen und Einfamilienhäuser, aber auch Eigentumswohnungen und Grundstücke. Die Vermarktung der Objekte übernehmen Auktionatoren. Sie kommen meist aus dem Maklerjob, brauchen aber eine amtliche Genehmigung (§ 34b Gewerbeordnung).
Ähnlich wie beim klassischen Verkauf über einen Vermittler sieht sich der Versteigerer das Objekt an, von dem der Eigentümer sich trennen will. Er fertigt ein Wertgutachten an und schlägt auf dessen Basis einen Mindestgebot vor. Mit diesem Preis beginnt die Auktion. Interessenten können in Raten von 200, 1000, 2500 Euro oder mehr bieten. Das Spiel dauert so lange, bis keiner mehr mitmacht und der Hammer fällt. Beim dritten Mal gilt der Zuschlag als erteilt.
Die genauen Sprünge der Raten legt der Versteigerer fest. „Solche Hinweise entnehmen Bieter den vorab veröffentlichten Unterlagen“, sagt der in Freiburg tätige Immobilienauktionator Hugo Sprenker. Die Angaben finden sie im Internet, bei den Industrie- und Handelskammern und dem Ordnungsamt.
Meistens gibt es vor der Versteigerung mehrere Besichtigungstermine. Diese Chancen sollten potenzielle Bieter gründlich nutzen. Denn mit dem Zuschlag gilt endgültig „gekauft wie es steht und liegt, gesehen oder nicht gesehen“. Deshalb ist die Besichtigung nach Ansicht von Hartmut Schwarz ein absolutes Muss.
Auch ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten sollten Bieter kennen. „Über den maximalen Kaufpreis sicher sein und dann noch während der Auktion einen kühlen Kopf behalten“ gehören für Schwarz zu den Voraussetzungen, um eine Immobilien erfolgreich zu ersteigern. Hilfreich ist es, vor dem Auktionstermin die Finanzierung mit der Bank zu klären. Spätestens dann wissen Bieter, was sie sich leisten können, so die Erfahrungen von Sprenker.
Käufer werden - wie beim herkömmlichen Erwerb einer Immobilie - Eigentümer, indem sie den Kaufvertrag und die Auflassungsvormerkung im Grundbuch unterschreiben. „Wird der Zuschlag erteilt, wird meist auch sofort die notarielle Beurkundung vollzogen“, sagt Schwarz. Manche Auktionatoren lassen Erwerbern Zeit bis zur Beurkundung. Bei Immobilienkaufverträgen sind 14 Tage gesetzlich vorgesehenen.
Meist bezahlen Käufer und Verkäufer Auktionatoren. „Der Verkäufer zahlt in der Regel für die Dienstleistung“, sagt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Also etwa für die Organisation und das Wertgutachten. Das Honorar wird individuell ausgehandelt. Der Kostenanteil liegt meist im einstelligen Prozentbereich und hängt oft vom erzielten Höchstgebot ab. Der Käufer zahlt eine Provision in Form einer Bearbeitungsgebühr.
Immobilienauktionen sind auch im Internet etabliert. Oft sind die Plattformen auf Regionen spezialisiert. Sie bieten Objekte an, die wie in einem herkömmlichen Expose detailliert beschrieben sind. Auch Gebotsschritte und Zeitablauf sind auf den Seiten angegeben.
Vor einer Auktion sollten sich Käufer wie Verkäufer genau mit den Abläufen vertraut machen. Am besten, indem sie Versteigerungen besuchen. Eine gute Vorbereitung sei unerlässlich. „Es ist eine Lebensentscheidung. Für Käufer und Verkäufer“, sagt Sprenker.