Sperrmüll abladen im Mietshaus verboten
Berlin (dpa/tmn) - Ausgediente Möbelstücke im Hausflur eines Mietshauses abzustellen ist generell nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn diese dort nur temporär gelagert werden sollen.
Ihren Sperrmüll müssen Mieter grundsätzlich selbst entsorgen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Es ist nicht erlaubt, Sperrmüll im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen zu lagern. Das gilt selbst, wenn dieser in Kürze vom Entsorger abgeholt werden soll.
Verstößt der Mieter hiergegen, droht eine Abmahnung. Wird der Sperrmüll trotz wiederholter Abmahnung nicht entfernt, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Dies gilt insbesondere, wenn der Sperrmüll Fluchtwege blockiert.
Wenn der Vermieter im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen regelmäßig Sperrmüll vorfindet, ohne diesen einem bestimmten Mieter zuordnen zu können, kann er die für die Entsorgung anfallenden Kosten auf alle Mieter umlegen. Der Vermieter muss hierbei aber darlegen, dass er die Mieter zuvor darauf hingewiesen hat, dass jeder Mieter seinen Sperrmüll selber entsorgen muss.