Steigende Stromkosten - Bei Wechsel Fristen beachten
Bonn/Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Bundesnetzagentur rechnet mit steigenden Strompreisen durch die Energiewende. Haushaltsstrom könne um 5 bis 7 Prozent teurer werden. Wer seinen Versorger wechseln will, sollte die Kündigungsfristen beachten.
Stromverbraucher müssen sich wegen der Energiewende auf spürbare Preiserhöhungen einstellen. Hochrechnungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass sich Haushaltsstrom in den kommenden Jahren allein durch höhere Netzentgelte um 5 bis 7 Prozent verteuern wird. Hintergrund ist der durch mehr alternative Energien notwendige Ausbau der Stromnetze. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur bestätigte am Montag (19. März) einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Verbraucher müssen steigende Stromkosten jedoch nicht einfach hinnehmen. Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann ein vierköpfiger Haushalt nach Berechnungen des Verbraucherportals Toptarif mehr als 200 Euro im Jahr sparen.
Dabei müssen allerdings die Kündigungsfristen einhalten werden. Bei Kunden in der Grundversorgung beträgt die Frist derzeit noch vier Wochen zum Monatsende, erklärt Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Ab dem 1. April wird sie auf zwei Wochen verkürzt. Zudem muss der Wechsel des Stromanbieters dann binnen drei Wochen über die Bühne gegangen sein.
Bei allen anderen Anbietern müssten sich Verbraucher an die vereinbarte Kündigungsfrist in ihrem jeweiligen Vertrag halten, die meist länger als zwei Wochen ist. Eine Ausnahme gilt dabei aber: Bei Preiserhöhungen dürfen Kunden ihren Vertrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.
Allerdings schließen manche Versorger dies aus, wenn Abgaben wie Netzentgelte steigen. „Es ist allerdings fraglich, ob das zulässig ist“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn bei Netzentgelten oder der Ökostrom-Umlage hätten die Versorger Spielraum. „Manche geben höhere Abgaben nicht sofort an ihre Kunden weiter.“ Kunden sollten daher dennoch auf ein Sonderkündigungsrecht pochen, wenn Preissteigerungen mit gestiegenen Netzentgelten begründet werden.
Vor der Auswahl eines neuen Versorgers sollten Verbraucher ihren Jahresverbrauch ermitteln, empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Aufschluss darüber gibt die jüngste Stromabrechnung. Dann sollten sich Kunden bei ihrem aktuellen Versorger nach preiswerteren Tarifen erkundigen und diese im Internet mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen.
An einen neuen Anbieter sollten sich Verbraucher nicht zu lange binden. Für den neuen Vertrag ist eine Laufzeit von zwölf Monaten ratsam, um sich regelmäßig auf dem Markt nach besseren Konditionen umschauen zu können. Zu empfehlen ist außerdem, sich eine Preisgarantie geben zu lassen, die mindestens der Vertragslaufzeit entsprechen sollte.