„Starre Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen gelten in der Regel nicht“. Das erklärt Anja Franz vom Mieterverein München auf Anfrage. Entscheidend sei vielmehr der genaue Zustand der Wohnung, die spezielle Klausel und die Mietdauer. Wer sich unsicher ist, sollte sich beraten lassen und unter Umständen einen Fachmann zu dem Termin einladen.
Verpflichtet sind Mieter nicht, sich vor der offiziellen Wohnungsübergabe mit dem Vermieter zu treffen. „Es ist aber ratsam, wenn man es zeitlich einrichten kann“, sagt Franz. Denn spätestens bei dem offiziellen Termin muss der Mieter dem Vermieter den Zustand der Wohnung präsentieren. „Besser, beide Seiten wissen rechtzeitig, ob möglicherweise noch Schönheitsreparaturen anfallen“, sagt Franz. So könne man unnötige Kosten und Ärger vermeiden.