Urteil: Belästigung durch Zigarettenrauch ist Kündigungsgrund
Düsseldorf (dpa) - Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Zigarettenrauch ist ein Kündigungsgrund. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe. So urteilte am Mittwoch (31. Juli) das Amtsgericht Düsseldorf.
Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden war. Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe. Der 75-jährige Mieter hatte das bestritten. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei.
Das Amtsgericht entschied nun zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 24 C 1355/13).