Vermieter müssen Regenrinnen nicht immer kontrollieren
Düsseldorf (dpa/tmn) - Laub kann im Herbst die Regenrinne verstopfen. Vermieter sollten daher regelmäßig nach dem Rechten sehen. Sie sind aber nicht verpflichtet, dies zu jeder Jahreszeit zu tun.
Vermieter müssen Regenrinnen und Dachabflüsse nicht in jedem Fall regelmäßig kontrollieren. Das gilt zumindest, wenn keine konkreten Anzeichen für eine drohende Verstopfung vorliegen oder aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht mit Laubverstopfungen zu rechnen ist. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 24 U 256/11), wie die Zeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“ (November 2012) des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.
In dem Fall befand sich ein Birkenwäldchen in der Nähe einer Lagerhalle. Das Dach und die Dachrinnen des Lagerhauses wurden hin und wieder kontrolliert. Nach einem Unwetter entstand ein Wasserschaden, weil der Dachablauf verstopft war. Der Mieter verlangte daher vor Gericht Schadenersatz vom Vermieter.
Die Richter wiesen die Klage allerdings ab. Da das Unwetter im Hochsommer auftrat, habe es keinen Anlass für den Vermieter gegeben, die Dachrinne öfter zu kontrollieren, erklärten die Richter. Denn anders als im Herbst sei in dieser Zeit nicht mit abfallendem Laub zu rechnen gewesen. Daher könne dem Vermieter keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.