Bei einer Verteilung der Kosten nach Wohnfläche muss er die leeren Räumlichkeiten wie jede andere Wohnung behandeln. Darauf weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin. Sollten im Mietvertrag Klauseln stehen, wonach die Betriebskosten nur auf die vermieteten Wohnungen verteilt werden, sind sie unwirksam.
Werden die Kosten anhand der Bewohner der Wohnungen aufgeteilt, gestaltet sich die Abrechnung schwieriger. Denn obwohl die Wohnung leer steht, muss der Vermieter sie zunächst bei der Kostenverteilung berücksichtigen. Dabei geht er von fiktiven Nutzern aus - deren genaue Anzahl orientiert sich an der durchschnittlichen Belegung von vergleichbaren Wohnungen. Hat er den genauen Kostenanteil für die nicht genutzte Wohnung ermittelt, muss wiederum er ihn bezahlen.