Denn sie sei mit dem Grundgedanken des Mietrechts kaum vereinbar. Eine volllaufende Badewanne gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Nächtliches Duschen oder Baden gehöre zu den hygienischen Mindeststandards.
Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts baden, also nicht fristlos kündigen. Dennoch sollten Bewohner an ihre Nachbarn denken und gerade bei hellhörigen Mehrparteien-Wohnungen Rücksicht aufeinander nehmen.