Kunden sollten widersprechen Versteckte Preiserhöhungen bei Strom und Gas nicht zahlen

Leipzig (dpa/tmn) - Teilen Strom- und Gasanbieter eine Preiserhöhung versteckt im langen Text einer E-Mail mit, müssen Verbraucher sich nicht darauf einlassen. Sie sollten in dem Fall schriftlich widersprechen.

Foto: dpa

Wer bereits mehr gezahlt hat, sollte diese Summe zurückfordern.

Es spiele auch keine Rolle, ob der Verbraucher die Jahresrechnung bislang ohne Vorbehalt oder einen Widerspruch gezahlt hat, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Dass ein solche Art der Ankündigung seitens des Energieversorgers unwirksam ist, darauf deutet ein Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hin (Az.: I-20 U 37/16). In dem verhandelten Fall war die Verbraucherzentrale gegen die Preisankündigung eines Energieunternehmens vorgegangen. Der Versorger hatte in einer langen E-Mail an Kunden die Energiewende erklärt und dazwischen in zwei Sätzen eine Preiserhöhung angekündigt. Kunden war die Erhöhung oft erst in der Jahresabrechnung aufgefallen, erklärt die Verbraucherzentrale.

Das Gericht beurteilte das Vorgehen der Firma den Angaben nach als intransparent und die angekündigte Erhöhung darum als nicht wirksam. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Trotzdem sollten Verbraucher laut den Experten in solchen Fällen schon jetzt handeln.