Vor Wohnungskauf nach Gemeinschaftseigentum fragen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Menschen müssen lange sparen, bis sie sich eine Eigentumswohnung leisten können. Ist es dann endlich so weit, erwartet die Neubesitzer aber vielleicht noch eine böse Überraschung, für die sie tief in die Tasche greifen müssen.

Mit dem Bezahlen des Kaufpreises für die Eigentumswohnung ist der neue Besitzer noch nicht alle Sorgen los: Eventuell muss er für das Instandhalten und Reparieren des Gemeinschaftseigentums noch einmal viel Geld hinblättern. Bevor ein potenzieller Käufer sich für eine Wohnung entscheidet, sollte er sich deshalb genau informieren, ob Renovierungen von Gemeinschaftseigentum anstehen - und in welchem Umfang. Aufschluss darüber geben die Protokolle der Eigentümerversammlung oder der Verwalter des Wohnhauses. Darauf weist die Rheinische Notarkammer in Düsseldorf hin.

Wohnungseigentümer zahlen ein Wohngeld, mit dem regelmäßige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gedeckt werden. Steht eine größere Reparatur an, wird diese oft über eine Sonderumlage bezahlt. Hat die bestehende Eigentümergemeinschaft nicht genug Geld beiseitegelegt und eine Renovierung wird fällig, können die Kosten den neuen Käufer treffen. Eine Sonderumlage kann den Käufer außerdem tangieren, wenn andere Eigentümer zahlungsunfähig sind. Vor dem Kauf sollte er sich daher beim Verwalter über die finanzielle Situation der Miteigentümer informieren.

Probleme drohen auch dann, wenn der Voreigentümer mit dem Wohngeld in Verzug geraten war - und die Eigentümergemeinschaft das neue Mitglied für den Rückstand haften lässt. Dann muss der neue Käufer selbst dafür sorgen, sich das Geld beim Vorgänger zurückzuholen.

Spezielle Regeln gelten außerdem, wenn in der zur Verkauf stehenden Wohnung ein Mieter wohnt: Er hat Vorkaufsrecht. Möchte er nicht Eigentümer werden und ein anderer kauft die Wohnung, kann der Mieter trotzdem dort wohnen bleiben: Der neue Wohnungseigentümer darf ihm erst drei Jahre nach Erwerb wegen Eigenbedarfs kündigen.