Wann in Sozialwohnungen die Miete steigen kann
Berlin (dpa/tmn) - Die Mieten in Sozialwohnungen können nur angehoben werden, wenn sich die laufenden Aufwendungen des Vermieters erhöhen. Teurer wird es zum Beispiel, wenn die Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten steigen.
Diese Pauschalen werden alle drei Jahre entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland angehoben, so auch 2011, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Vermieter von Sozialwohnungen dürfen die Pauschalen demnach in diesem Jahr um 3,732 Prozent anheben. Das heißt, für die Verwaltung können rund 11 Euro mehr gefordert werden. Für die Instandhaltung müssen Mieter je nach Alter des Hauses zwischen 29 und 48 Cent pro Quadratmeter im Jahr mehr zahlen. Das verteuert eine 70 Quadratmeter große Wohnung um bis zu 33,60 Euro.
Will der Vermieter die Pauschalen erhöhen, muss er dies genau erläutern. Enthält der Mietvertrag eine sogenannte Gleitklausel, kann die Miete auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhöht werden. Ohne Gleitklausel muss ab dem Monatsersten gezahlt werden, wenn die Mieterhöhung bis zum 15. des Vormonats beim Mieter eingetroffen ist.