Schäden nach Gebäudeabriss: Keine Entschädigung
Itzehoe/Berlin (dpa/tmn) - Entstehen infolge eines Hausabrisses Schäden an Gebäuden in der Nachbarschaft, besteht nicht automatisch ein Ausgleichsanspruch. Das befand das Landgericht Itzehoe.
Entscheidend sei, ob die Gebäude über eine gemeinsame Grenzwand verfügen oder nicht. Auf das Urteil (Aktenzeichen: 6 O 345/09) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.
Im verhandelten Fall war ein unterkellertes Haus vollständig abgerissen und auf dem Grundstück eine Parkfläche errichtet worden. Nach dem Abriss waren am Nachbargebäude Feuchtigkeitsschäden durch aufstauendes Sickerwasser entstanden. Die Besitzerin des Hauses verlangte daraufhin Schadenersatz von ihrem früheren Nachbarn. Das lehnten die Richter ab. Zwischen beiden Grundstücken habe keine gemeinsame Mauer bestanden, erklärten sie. Der Nachbar sei daher berechtigt, sein Haus entlang der Grenze zum Nachbargrundstück abzureißen - und nicht verantwortlich für Schäden am Nachbarhaus.