Wartung der Rauchmelder: Mieter müssen Kosten tragen
Magdeburg (dpa/tmn) - Rauchmelder können Leben retten. Immer mehr Wohnungsgesellschaften statten ihre Wohnungen nachträglich damit aus. Die Wartungskosten dürfen dann auf die Mieter umgelegt werden, entschied das Ladgericht Magdeburg.
Vermieter können die Kosten für die Wartung von nachträglich eingebauten Rauchmeldern auf die Mieter umlegen. Der Einbau sei eine Modernisierungsmaßnahme, befand das Landgericht Magdeburg (Aktenzeichen: 1 S 171/11), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet. Daher zählten die Wartungskosten zu den Betriebskosten, die von den Mietern getragen werden müssen.
In dem Fall wollte eine Wohnungsgesellschaft vor Gericht durchsetzen, dass die Wartungskosten für die neu eingebauten Rauchmelder von den Mietern getragen werden müssen. Nachdem sie damit vor dem Amtsgericht gescheitert war, gab das Landgericht der Klage statt. Auch wenn es im Mietvertrag keine entsprechende Klausel gibt, müssten Mieter die Kosten tragen, entschieden die Richter. Denn die erstmalige Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern sei eine Modernisierungsmaßnahme, durch die die Sicherheit für Leib und Leben erhöht werde.