Gleichwertiger Ersatz Was die Hausratversicherung bei Einbruch zahlt
Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Hausratversicherung zahlt nach einem Einbruch für gestohlenes Inventar. Der Betroffene erhält für einen alten Gegenstand dann so viel Geld, dass er ihn zu heutigen Preisen gleichwertig ersetzen kann.
Das muss aber nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Veranschlagen können Betroffene also den Wiederbeschaffungspreis. Die Versicherung zahlt aber nicht nur für geklaute Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke, sondern übernimmt auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und zerstörte Türen und Fenster.
Wichtig für Betroffene: Damit der Versicherer zahlt, muss der Einbruch umgehend bei der Polizei und auch bei der Versicherung gemeldet werden. Entwendete Scheck- und Kreditkarten sollten sofort gesperrt werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Ebenfalls wichtig: Die Versicherung benötigt umgehend eine Liste mit allen gestohlenen und beschädigten Gegenständen. Diese sogenannte Stehlgutliste sollte unaufgefordert an den Versicherer gehen und den Neuwert des Diebesgutes und detaillierte Beschreibungen enthalten. Um im Ernstfall eine Liste parat zu haben, raten die Verbraucherschützer dazu, den Besitz von wertvollem Hausrat wie teurer Elektronik oder Schmuck mit Fotos und Einkaufsbelegen beizeiten gut zu dokumentieren.
Grundsätzlich zahlt eine Hausratversicherung für Einbruchschäden nur dann, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft oder den Zugangsschlüssel vorher geraubt haben. Geht der Verlust des Schlüssels dagegen auf ein fahrlässiges Verhalten des Besitzers zurück, so geht dieser nach einem Einbruch leer aus.