Was tun? Versicherungen: Tipps für Verbraucher zu Sturm „Burglind“

Berlin/München (dpa/tmn) - Zahlreiche Bäume stürzten um, Bahnstrecken und Straßen waren blockiert: Der Sturm „Burglind“ hat vor allem den Süden und Westen Deutschlands getroffen. Wichtige Fragen und Antworten für betroffene Auto- und Hausbesitzer sowie Bahnkunden:

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Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig - sie übernimmt Schäden, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.

Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos machen und mögliche Zeugen benennen. Wichtig ist: Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht beseitigen. Die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen.

Es kann sich lohnen, kleinere Schäden am Haus nach einem Sturm selbst zu tragen. Denn eine Versicherung kann den Vertrag auch kündigen, wenn Kunden immer wieder Schäden melden.

Was muss ich beachten, wenn der Sturm mein Auto beschädigt hat?

Hat ein Unwetter ein Auto beschädigt, sollten Besitzer dies umgehend ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Oft müssen sie die Meldung durch Angaben des Wetteramtes ergänzen, erläutert der ADAC. Denn der Wind muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens die Windstärke acht gehabt haben. Ohne Absprache mit dem Versicherer sollten Fahrer allerdings keinen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen - sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Bei Schäden durch herunterfallende Äste oder Dachziegel ist in jedem Fall die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Denn hier findet in der Regel keine Rückstufung statt. Zudem ist die Selbstbeteiligung meist geringer. Fährt der Wagen hingegen gegen einen Baum, der bereits länger auf der Straße liegt, müssen sich Versicherte - falls vorhanden - an ihre Vollkaskoversicherung wenden.

Was ist, wenn ich meine Reise mit der Bahn nicht antreten konnte?

Wegen „Burglind“ hat die Deutsche Bahn mehrere Strecken vorübergehend gesperrt, Züge verspäteten sich. Nach Angaben der Bahn behalten alle Fahrkarten für vom Sturm betroffene Strecken ihre Gültigkeit. Sie können kostenfrei erstattet oder bis eine Woche nach Ende der Störung flexibel genutzt werden. Dies gelte auch für zuggebundene Fahrscheine. Sitzplatzreservierungen können umgetauscht werden.

Hat sich ein Zug wegen des Unwetters erheblich verspätet, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. 25 Prozent des Preises gibt es ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort. Die Bahn hat für Kunden unter 08000/99 66 33 eine kostenlose Sonderhotline eingerichtet.