Wildschwein-Alarm: Vermieter muss Mieter schützen
Berlin (dpa/tmn) - Der Vermieter muss durch geeignete Maßnahmen seine Mieter davor schützen, dass Wildschweine in den Garten eindringen. Das gilt auch, wenn sich das Grundstück in der Nähe eines Waldes befindet.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin hervor.
Im konkreten Fall ging es um ein Mietshaus, das sich umgeben von einem großen Grundstück, in der Nähe eines Waldgebietes befindet. Der Kläger hat dort eine Erdgeschosswohnung sowie zwei Terrassen gemietet. Auf dem Grundstück tauchten mehrfach Wildschweine auf, teilweise mit Frischlingen. Der Mieter spannte stromgeladene Sicherheitsdrähte auf, die von seiner Terrasse bis zur Grundstücksgrenze reichten. Zusätzlich minderte er seine Miete und forderte den Vermieter dazu auf, den alten Zaun zu reparieren oder auszutauschen. Nachdem nichts passierte, verklagte der Mieter den Vermieter.
In einer Vorinstanz bezweifelten die Richter des Amtsgerichts Wedding den Mietmangel. Doch das Landgericht Berlin entschied nun (Az.: 67 S 65/14), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ berichtet (Ausgabe: 04/2016): Es ist die Pflicht des Vermieters, den Mangel am Zaun zu beheben und die Mieter zu schützen. Dabei sei nicht entscheidend, ob jemand bereits durch die Tiere verletzt wurde. Allein die Befürchtung reiche aus, dass die Tiere einen Menschen angreifen könnten. Bei einem Muttertier mit Frischlingen sei diese Gefahr durchaus gegeben. Der Vermieter muss also - auch bei einem Grundstück mit Waldnähe - zusätzliche Schutzvorkehrungen veranlassen, damit die Tiere nicht wieder auf das Grundstück gelangen. Eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent ist nach Auffassung der Richter angemessen.