Aus für alte Holzöfen - Frist womöglich vielfach ignoriert
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Viele Hausbesitzer betreiben möglicherweise illegal eine zu alte Feuerstätte. Sie haben eine Frist zum Austausch oder Nachrüsten versäumt. Darauf lassen zumindest Hochrechnungen des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Frankfurt am Main schließen.
Bis Anfang 2015 hätten Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die vor 1975 zugelassen wurden und die Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor - und soll Bußgelder zur Folge haben. Rund eine Million Geräte ist der HKI-Hochrechnung in dem entsprechenden Alter, aber nur jede fünfte Feuerstätten wurde erneuert. 800 000 umweltbelastende Altanlagen seien folglich noch in Betrieb ohne geeignete Nachrüstung.
Allerdings sind die Zahlen umstritten: Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks spricht von insgesamt nur 150 000 Anlagen, die in dieser Austauschperiode betroffen waren - abzüglich der Ausnahmen der Verordnung. Und auch die Zahl der säumigen Hausbesitzer ist für den Verband fraglich. „Ein paar Exoten wird es geben, aber wir gehen von einer sehr geringen Zahl aus“, erklärt Verbandssprecher Stephan Langer. Bei manchen Ofentypen ist auch eine Nachrüstung möglich, die den Weiterbetrieb ermöglicht.
Grundsätzlich haben Langer zufolge betroffene Ofenbesitzer über den Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig von der Austauschpflicht erfahren. Er kontrolliert auch die Umsetzung im Rahmen der Feuerstättenschau - zwei Schauen sind innerhalb von sieben Jahren vorgesehen. Aufgrund dieser Zeitspanne bei den Kontrollen lasse sich für seinen Verband auch noch nicht überblicken, wie viele Ofenbesitzer tatsächlich nicht gehandelt haben. Verstöße meldet der Kaminkehrer den zuständigen Behörden, die Bußgelder verordnen können. Laut dem HKI erfolgten diese aber nicht.
Hintergrund der Austauschpflicht ist der Versuch, den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren. Die Verordnung sieht daher vor, schrittweise nach Baujahren bestimmte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen aus dem Verkehr zu nehmen oder mit Partikelfiltern nachzurüsten. Vorteil eines Austausches für den Verbraucher ist, dass moderne Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad haben und dadurch weniger Holz benötigen. Aber dem stehen die Investitionen gegenüber.
Was sollten Hausbesitzer tun, die befürchten, die Frist versäumt zu haben? Zunächst ist wichtig, zu wissen: Nur jene Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine müssen ersetzt werden, die nicht nur das entsprechende Alter haben, sondern auch zu viele Schadstoffe ausstoßen. Das betrifft aktuell Öfen, die 2015 älter als 40 Jahre waren. Sie dürfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen.
Der HKI bietet im Internet eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis. Oder dieser misst eben bei der nächsten Feuerstättenschau die Werte.
Auch jüngere Anlagen müssen in naher Zukunft ersetzt werden: Für die Baujahre 1975 bis 1984 endet die Schonfrist Ende 2017 - beiden Verbänden zufolge ist das die große Austauschwelle. Für Holzöfen der Baujahre 1985 bis 1994 ist Ende 2020 Schluss. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Ausgenommen von der Pflicht sind offene Kamine sowie historische Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.