Das heißt: Eigentümer dürfen die Fenster ihrer Wohnung nicht eigenmächtig modernisieren. Vorher müssen sie immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung darüber beantragen.
Das gilt laut WiE für Arbeiten an Fensterrahmen, Verglasung, Fensterläden, Außenjalousien, Rollläden sowie an den Fenstersimsen und äußeren Fensterbänken. Nur die inneren Fensterbänke gehören zum Sondereigentum, über das Eigentümer allein bestimmen können.