Erster Fall in NRW Eilverordnung zu mehr Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe

Berlin (dpa) - Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden ausgeweitet. Von diesem Montag an müssen auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen.

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Dann tritt eine Eilverordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) in Kraft, wie ein Sprecher am Freitag auf Anfrage sagte. Eine bundesweite Stallpflicht bedeutet die Verordnung nicht, über sie soll erst nach einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mit seinem nationalen Referenzlabor in den nächsten Tagen entschieden werden.

Konkret geht es bei der von Montag an geltenden Eilverordnung etwa darum, keine Unbefugten in die Ställe zu lassen. Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können. Bisher gelten die Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren. Je nach Risikolage können die Länder weitere Maßnahmen anordnen.

Die Situation verschärft sich zunehmend: Als achtes Bundesland meldete Nordrhein-Westfalen am Freitag erstmals den Nachweis der derzeit kursierenden H5N8-Variante bei einem toten Wildvogel, einem Bussard. Kurz darauf gab auch das Bundesland Bremen einen ersten Fall bekannt: Das Virus sei bei einer in Bremerhaven verendeten Saatgans gefunden worden, teilten die Gesundheitsbehörden mit.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Erreger bei einem dritten kleinen Geflügelbestand nachgewiesen, wie das Umweltministerium in Schwerin mitteilte. Alle Tiere wurden getötet. „Nie zuvor hat sich das Virus so schnell über die gesamte Bundesrepublik ausgebreitet“, sagte Landes-Umweltminister Till Backhaus (SPD).

Im Südwesten mache sich die Epidemie stärker bemerkbar als frühere Vogelgrippewellen, sagte auch Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell am Bodensee. „Wenn man schaut, wie viele tote Tiere eingesammelt und positiv getestet wurden, sind das schon um den Faktor Hundert mehr als beim letzten Mal vor rund zehn Jahren.“

Am Bodensee sind nach Angaben des Agrarministeriums bislang 229 tote Vögel entdeckt und 175 davon positiv auf das H5N8-Virus getestet worden. Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. In Baden-Württemberg wurde eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet, Geflügelschauen sind bis auf Weiteres verboten.

Auch in Bayern gilt ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. „Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern“, erläuterte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) in München. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel.

In Berlin ist der erste Fall von Vogelgrippe registriert worden. Die Wasserschutzpolizei barg an der Kreuzberger Baerwaldbrücke einen toten Schwan aus dem Landwehrkanal, teilte die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz am Freitagabend mit. Er trug das Geflügelpest-Virus H5N8 in sich, das bereits in mehreren anderen Bundesländern Wildvögel verenden ließ. Nun gilt für Geflügel eine allgemeine Stallpflicht in Berlin. Einige Bezirke hatten sie bereits in den vergangenen Tagen verhängt.

In einem Radius von drei Kilometern um den Fundort des infizierten Schwans gilt nun darüber hinaus für drei Wochen ein Sperrbezirk. Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen nicht an andere Orte gebracht werden. Auch Hunde und Katzen sollen im Sperrbezirk vorsichtshalber nicht frei herumlaufen. Eine Übertragung des Erregers auf den Menschen ist bislang nicht registriert worden.