Gartenabfälle nicht im Wald und auf Wiesen entsorgen
Bonn (dpa/tmn) - Ob Laub, abgeschnittene Äste oder Rasenschnitt: Pflanzenreste sind Abfälle. Sie dürfen nicht einfach im Grünen entsorgt werden - das schadet langfristig der Umwelt.
Pflanzenabfälle dürfen nicht einfach zum Verrotten ins Grüne gebracht werden. Die Pflanzenabfallverordnungen der Länder sehen vor, dass Rasenschnitt, Gehölzreste und Laub entweder der Müllabfuhr überlassen oder im Garten kompostiert werden, erläutert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn. Es drohe sonst ein Bußgeld. Werden Gartenabfälle illegal auf Feldern und Wiesen oder im Wald entsorgt, verändere sich das Nährstoffangebot im Boden und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört. Die Flächen erhalten eine Überdosis Stickstoff, den unter anderem die Brennnessel liebt und sich dadurch stark ausbreitet.