Gekauft, bald kaputt? Elektrogeräte werden kürzer genutzt
Berlin (dpa) - Gerade erst besorgt, doch dann macht die Maschine keinen Mucks mehr: Ärger mit kurzlebigen Elektrogeräten kennt fast jeder Verbraucher.
Um Müll zu vermeiden und die Verschwendung wertvoller Rohstoffe einzudämmen, schlägt das Umweltbundesamt (UBA) in einer jetzt veröffentlichten Studie eine Mindesthaltbarkeit von Elektrogeräten vor - ähnlich wie bei Joghurt, Haferflocken oder Keksen. Doch Kritiker bezweifeln die Umsetzbarkeit. Und auch das Verhalten der Kunden selbst spielt eine Rolle.
Warum ist die kurze Lebensdauer vieler Geräte ein Problem?
Ob kaputt oder einfach nur veraltet - jährlich werden in Deutschland Hunderttausende Tonnen Elektrogeräte ausrangiert. Noch immer landen viele nicht in der fachgerechten Entsorgung, sondern werden trotz Verbots im Hausmüll entsorgt oder verstauben in Kellern. Das belastet die Umwelt und kostet wertvolle Ressourcen. In vielen Geräten stecken nämlich wahre Schätze wie Kupfer, Zinn und sogar Gold. Ein schlechtes Zeugnis stellt das UBA gerade kurzlebigen Produkten aus: Im Vergleich lägen Energieaufwand und Treibhausgaspotenzial über den gesamten Lebensweg bei einer Maschine mit fünf Jahren Haltbarkeit um rund 40 Prozent höher als bei einem Gerät mit 20 Jahren Lebensdauer.
Steckt dahinter Absicht der Hersteller, was sagt die Industrie dazu?
Laut UBA war eine sogenannte geplante Obsoleszenz - also die gezielte Begrenzung der Lebenserwartung - nicht nachweisbar. Vielmehr fließe die Lebensdauer in Kalkulationen der Industrie mit ein und bemesse sich auch am Kundenkreis und Einsatzbereich. Ähnlich sieht es das Karlsruher Institut für Technologie: „Richtig ist, dass Ingenieure Produkte auf eine geplante Gebrauchsdauer hin auslegen“, erklärt Experte Albert Albers. „Das ist sinnvoll und hat nichts mit dem unnötigen Ausfall eines Produkts vor Ablauf seiner Gesamtlebensdauer zu tun.“ Wer eine Bohrmaschine für Profi-Handwerker entwickle, habe andere Anforderungen und Preise zu beachten als bei der Hobby-Maschine. „Geplante Obsoleszenz fällt in unserer Informationsgesellschaft sofort auf, und das kann sich ein Hersteller gar nicht leisten.“
Was sagen Verbraucherschützer, welche Verantwortung haben die Kunden?
Ein früher Verschleiß von Geräten ist ärgerlich für die Kunden - aber umgekehrt werden viele Geräte wie Flachbildfernseher schon nach relativ kurzer Zeit durch ein schickeres Modell ersetzt, obwohl sie eigentlich noch gut funktionieren. Wer an die Umwelt denkt, sollte sich also auch fragen, ob es das alte Gerät nicht noch tut oder sich vielleicht verschenken oder verkaufen lässt, rät das UBA. Wer zu Billig-Ware greift, muss zudem mit einer höheren Anfälligkeit rechnen, heißt es bei der Stiftung Warentest. Stabmixer für unter 20 Euro gäben nun einmal früher den Geist auf.
„Der steigende Ressourcenverbrauch belastet nicht nur massiv die Umwelt, er führt auch zu sozialer Ausbeutung in Billiglohnländern“, kritisiert die Umweltorganisation Greenpeace. Aber nicht allein die Industrie trage eine Mitverantwortung: „Wir brauchen endlich eine gesellschaftliche Debatte zu den ökologischen und sozialen Folgen unseres Konsums.“
Warum befürwortet das UBA eine Mindesthaltbarkeit für Elektrogeräte?
Das Amt bemängelt eine fehlende Transparenz für Verbraucher. Nicht immer sei der Preis ein zuverlässiger Indikator für die Haltbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten. „Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt“, erklärt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Eine solche Kennzeichnung gibt es etwa für Leuchtmittel. Allerdings sei es schwierig, die Lebensdauer einheitlich zu ermitteln, gibt die Stiftung Warentest zu bedenken - und äußert ähnliche Bedenken wie der Branchenverband ZVEI.
Unabhängig davon wird es schwieriger, die Lebensdauer abzuschätzen, weil zunehmend Programme Einzug auch in Alltagsgeräte erhalten. „Je mehr Software in Elektrogeräte eingebaut wird, desto weniger können Verbraucher erkennen, wenn Verschleiß oder Sollbruchstellen programmiert werden“, erklärt Marion Jungbluth vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Hier steht die Marktüberwachung vor neuen Herausforderungen, Verbraucher vor Schummelsoftware zu schützen.“
Welche Konsequenzen hat die Studie?
Zunächst einmal dürften weitere Forschungen folgen, heißt es von der Behörde. Ob und wann die Empfehlungen des Umweltbundesamtes in konkrete Gesetzesvorhaben münden, sei derzeit noch nicht absehbar.