Forscher haben sie schon in Gewässern, in der Luft und in der Nahrung nachgewiesen. Und manche PFC sind auch toxisch. Verbraucher können aber von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen: Beim Händler, Hersteller oder Importeur lässt sich nachfragen, ob in einem Produkt besonders besorgniserregende PFC enthalten sind.
Sei das der Fall, müsse der Handel dies dem Anfragenden mitteilen, so das Amt. Für die Anfrage stellt das Umweltbundesamt ein Online-Formular bereit.