Noch schnell loslegen: Hecken bis Ende Februar roden

Bonn (dpa/tmn) - Der Frühjahrsputz im Garten sollte noch im Winter stattfinden: Nur noch bis Ende Februar dürfen Hobbygärtner Hecken und Gebüsche roden oder radikal schneiden.

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Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen - zum Schutz von Tieren und ihrem Lebensraum. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Vögel brüten in dieser Zeit in den Gehölzen.

Auch Wallhecken sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen dürfen dann nicht zerstört werden. Das bedeutet: Feldwege sind vom Roden ausgeschlossen. Auch dürfen keine chemischen Mittel eingesetzt werden, die den Bewuchs dort niedrig halten. Wer das Verbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Erlaubt sind den Sommer über allerdings Form- und Pflegeschnitte. Hier geht es nur darum, Zuwachs der Pflanze zu entfernen. Aber auch hier sollte Rücksicht auf brütende Tiere genommen werden.