Päckchen für nebenan Muss man Pakete für Nachbarn annehmen?

Muss man fremde Pakete eigentlich annehmen? Was passiert bei Schäden? Gibt es Vorschriften, wie lange die Sendung aufbewahrt werden muss? Antworten zu Fragen, die sich jeder schon gestellt hat, der Nachbarn hat.

Foto: Oliver Berg

Egal, ob Bücher, Kleidung oder Lebensmittel - viele erledigen ihre Einkäufe heute online. Doch nicht immer ist man zu Hause, wenn der Paketbote klingelt. In der Regel wird die Lieferung dann nebenan abgegeben. Allerdings kann das auch nerven, zum Beispiel, wenn man selber Pakete angenommen hat, die dann aber nicht abgeholt werden. Was dann zu tun ist, erklärt Julian Graf von der Verbraucherzentrale NRW.

Muss ich ein Paket für meinen Nachbarn annehmen?

Nein, Sie sind dazu rechtlich nicht verpflichtet. Es entsteht auch kein entsprechendes Vertragsverhältnis zu dem Nachbarn. Wenn Sie ein Paket annehmen, sollten Sie das aber sorgfältig behandeln und auf keinen Fall dem Nachbarn einfach vor die Tür stellen.

Hafte ich denn, wenn das Paket beschädigt ist?

Wenn Sie ein Paket angenommen haben, haften Sie grundsätzlich nur dann, wenn Sie selbst dazu beigetragen haben, dass es beschädigt wurde oder der Inhalt verloren gegangen ist.

Wenn das Paket schon auf dem Transportweg einen Schaden genommen hat, dann stellt sich die Frage der Reklamation gegenüber dem Paketdienstleister. Es gilt die Regel: Offenkundige Schäden müssen sofort angezeigt werden und versteckte Transportschäden innerhalb von sieben Tagen. Sie sollten Schäden bestenfalls sofort reklamieren. Wenn Sie also merken, in dem Paket scheppert es, bitten Sie den Zusteller, das zu protokollieren.

Wie lange muss ich ein Paket aufbewahren?

Dafür gibt es keine klaren Vorgaben. Was Sie machen können: Informieren Sie Ihren Nachbarn, wenn Sie lange von ihm nichts hören. Zwar muss auch der Zusteller ihn über die Ersatzzustellung informieren, aber es gibt immer mal wieder Fälle, wo so etwas unterbleibt. Wenn er das nicht tut, können Sie ihm im Zweifel auch eine Frist setzen. Wenn ihr Nachbar nun gar nicht reagiert, können Sie das Paket auch beim Fundbüro abgeben. Theoretisch können Sie es auch zurückschicken. Dann kommen aber eventuell noch einmal Kosten auf Sie zu.

(dpa)