Vereinsrecht Rechtsregeln für Vereine
DÜSSELDORF · Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW zu Haftungs- und anderen Fragen.
Der ehrenamtliche Vorstand des Sportvereins hat bei einem plötzlichen Wintereinbruch vergessen, Schnee und Eis vor dem Vereinsheim zu räumen. Ein Mann stürzt. Behandlungskosten: 10 000 Euro. Er will Schadensersatz, in der Vereinskasse sind nur 5000 Euro. Haftet der Vorstand, oder der Verein? Kommt eine Versicherung auf?
Ein Fall, wie er so oder ähnlich (im Sommer lassen sich andere Schadensereignisse denken) in einem Verein für Unsicherheit sorgen kann. Daher ist es ratsam, dass ein Verein für rechtliche Eventualitäten, insbesondere Haftungsfragen, gewappnet ist. Sei es nun ein Verein aus dem Bereich des Sports oder einer mit geselligem oder ernstem Anliegen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen widmet sich in einem aktuellen Ratgeber eben diesen Fragen.
Aus dem Buch stammt auch der eingangs geschilderte Fall. Da geht es ganz grundsätzlich darum, wie ein Verein organisiert ist, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder und insbesondere der Vorstand haben. Und um die Frage, wer das finanzielle Risiko trägt, wenn etwas schief läuft. Und wie sich hier vorbeugen lässt.
Dabei mag die Feststellung beruhigen, dass das einzelne Vereinsmitglied nicht mit seinem eigenen Vermögen haftet, wenn ein Verein, wie in dem eingangs geschilderten Fall, in finanzielle Schieflage gerät. Ein Vorstandsmitglied, das näher an der Verantwortung ist, kann da schon eher in Bedrängnis geraten, wenn es verklagt wird.
Bernd Jaquemoth, Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers, schildert, wie die Haftungsrisiken sind. Und in welchen Fällen der verklagte Vorstand seinerseits wieder eine Haftungsfreistellung vom Verein verlangen kann, so dass der Verein als juristische Person für den Schaden geradesteht. Und natürlich betont der Autor auch die Frage, wie dem Risiko der leeren Kasse zu begegnen ist.
Nämlich durch eine Vereinshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls weitere spezielle Policen. Je nach Tätigkeitsfeld des Vereins kann dies etwa eine Veranstaltungsversicherung, eine Reiseversicherung oder zum Beispiel auch eine Vermögensschadenshaftpflicht sein.
Wichtig auch das Kapitel über den Datenschutz, also über die Frage, wie mit sensiblen Daten der Vereinsmitglieder umgegangen werden muss, beziehungsweise nicht umgegangen werden darf. Es geht um den (steuerlichen) Umgang mit Spenden, aber auch um die Frage, wie die Verantwortlichen es vermeiden, in Fallen des Urheberrechts zu tappen oder für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie Fotos auf ihre Homepage stellen.
Hilfreich ist auch eine im Anhang des Ratgebers abgedruckte Muster-Vereinssatzung, deren Bausteine mithilfe des im Buch abgedruckten Barcodes heruntergeladen und dann nach den individuellen Bedürfnissen angepasst werden können.
Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ hat 160 Seiten und kann für 16,90 Euro versandkostenfrei bestellt werden auf der Webseite: