Das „Reinheitsgebot“ für Honig wird 90
Schkeuditz (dpa) - Der einstige schwarze Adler auf dem Etikett ist einer idealisierten Landschaft mit Blumen, Bienenkorb und Bäumen gewichen. Als eine Art Reinheitsgebot fungiert das Warenzeichen „Echter Deutscher Honig“ seit 1925 und wird nun 90 Jahre alt.
Bis heute steht die Marke für strengere Qualitätskriterien als etwa Importhonige erfüllen müssen. Galt es einst, gegen Panschereien vorzugehen, gibt es heute neue Herausforderungen. Das belegen Tests, die Rückstände von Pestiziden oder in Importhonigen auch Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen fanden.
„Damals gab es Vermischungen von Honig und Kunsthonig etwa aus Rüben-Melasse“, erklärt der Präsident des Deutschen Imkerbundes, Peter Maske. „Das hat den Honig von Imkern bei Verbrauchern verfälscht.“ Es sei deswegen in den 1920er Jahren darum gegangen, echten Honig von solchen Kunsthonigen abzugrenzen - und die Imker bei der Selbstvermarktung ihrer Produkte zu unterstützen.
Der Honig, der unter dem Warenzeichen des Imkerbundes vermarktet wird, muss nicht nur in Deutschland erzeugt, sondern „naturbelassen“ sein, heißt es in den Bestimmungen. Dazu gehört, dass er nicht erhitzt wurde, weil sonst seine Bestandteile geschädigt würden. Außerdem darf der Wassergehalt maximal 18 Prozent betragen. Zu hoher Wassergehalt kann dazu führen, dass Honig gärt.
Um solche Kriterien kontrollieren zu können, haben Wissenschaftler vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg die Untersuchungsmethoden verfeinert, wie der langjährige Leiter des Instituts für Bienenkunde in Celle, Jost Dustmann, erläutert. Er bedauert, dass längst nicht alle deutschen Imker ihren Honig unter dem Label „Echter Deutscher Honig“ vermarkten.
Die Herkunft des Honigs können Experten anhand des Pollenspektrums überprüfen; Schäden durch Erwärmung oder Lagerung zeigen sich im Labor an Abbauprodukten des Zuckers oder der Aktivität von Enzymen. Wird ein Honig nicht nur als Frühjahrs- oder Sommerblüte sondern als Raps-, Robinien- oder Sonnenblumenhonig vermarktet, muss er laut Honigverordnung „vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen“ entstammen. Auch das kann geprüft werden.
Untersuchungen hatten zuletzt aber ganz andere Probleme offengelegt. Vor einem Jahr nahm das Magazin „Ökotest“ 19 Honige aus dem Handel unter die Lupe. In mehreren deutschen Honigen stießen sie auf Rückstände des Insektizids Thiacloprid - auch in Biohonig. In Importhonigen fanden sie zudem Pollen gentechnisch veränderter Sojapflanzen sowie Pflanzengifte (Pyrrolizidinalkaloide). So wurden nur sechs der untersuchten Produkte empfohlen, zwei wiesen so grobe Mängel auf, dass sie als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft wurden.
Auch die amtliche Lebensmittelüberwachung belegt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln - laut Bundesagrarministerium 2013 in einer von vier Honigproben. Allerdings wurden von insgesamt 424 Proben letztlich nur vier beanstandet.
„Lebensmittel sind immer ein Spiegel unserer Umwelt“, konstatiert Imkerbund-Präsident Maske. Er sei daher froh, dass in Deutschland momentan keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut würden - und sich deren Pollen oder Nektar auch nicht in deutschem Honig niederschlügen. „Honig ist immer noch das reinste Lebensmittel auf dem Markt.“ Denn der Nektar werde von den Bienen bis zu 20 Mal weiterverarbeitet; dabei würden viele gefährliche Stoffe herausgefiltert. Auch das Bundesministerium schätzt die Belastung von Honig durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln als „gesundheitlich unbedenklich für den Verbraucher“ ein.
Nichtsdestotrotz drängen die Imker auf ein stärkeres Umdenken bei Landwirten. „In der heutigen Landwirtschaft hat die Biene keinen Raum“, beklagt Maske. Er fordert mehr Blühstreifen an Feldern, die Bienen Nahrung bieten. Außerdem sind bestimmte Insektengifte, die sogenannten Neonicotinoide, den Imkern ein Dorn im Auge - sie wollen ein Verbot dieser Stoffe. „Sie wirken auf die Nerven der Bienen, so dass sie ihre Orientierung verlieren.“ Auch das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosphat hat laut Maske so negative Wirkungen auf Bienen, dass es verboten werden müsse.