Leitsätze festgelegt Urteil mit Folgen: Nicht jeder Strand darf etwas kosten
Schortens (dpa) - „Freier Zugang zum Meeresstrand“ - so lautet der Tenor eines Grundsatzurteils, das vor zwei Monaten an der Küste für Schlagzeilen sorgte. Die großflächige Einzäunung von Strandbereichen sei rechtswidrig, so hatte am 13. September das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Inzwischen hat das Gericht sein Urteil ausführlich begründet und allen Beteiligten auch noch Leitsätze mit auf den Weg gegeben. Darin werden die für viele Strände bisher üblichen Eintrittsgebühren an strenge Auflagen gekoppelt.
Für den Kläger Janto Just aus Schortens in der Gemeinde Wangerland(Kreis Friesland) sind diese Bedingungen klarer ausgefallen als erwartet: „Die Richter haben sehr rigide gefasst, welche Strandabschnitte eintrittspflichtig gemacht werden können.“ Dazu zählten ein bewachter Badebetrieb mit Rettungs- und Erste-Hilfe-Station, Umkleiden und Strandduschen. Nicht ausreichend seien dagegen Toiletten oder Abfallbehälter. Strandkörbe oder Kioske zählten auch nicht, weil diese extra bezahlt werden müssten.
„Mit diesem Urteil in der Hand oder im Kopf wird man künftig für viele naturbelassene Strände an Nord- und Ostsee und für viele Strandabschnitte ohne bewachten Badebetrieb freien Zugang beanspruchen können“, sagte Just. Gleichwohl rechnet er damit, dass sich viele Kommunen wegfallende Einnahmen auf anderen Wegen wiederholen.
Das kann sich auch Geschäftsführer Armin Kanning von der Wangerland-Touristik vorstellen. „Klar ist, dass wir keinen Strandeintritt erheben werden, wir müssen daher jetzt einen anderen Weg zur Refinanzierung unserer Infrastruktur finden“, sagte der Touristik-Manager. Denkbar seien Tageskurbeiträge oder Parkgebühren. Konkrete Lösungen sollten demnächst nach der Analyse des Urteils mit der Gemeinde beraten werden. Auch in anderen Küstenkommunen ist derzeit noch nicht klar, wie in der kommenden Saison verfahren wird.
Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena (SPD) hatte schon im September angekündigt, einige Strandbereiche künftig sich selbst zu überlassen. Diesen frei zugänglichen Naturstrand werde die Gemeinde aber auch nicht mehr von Müll und Hundekot befreien.
Kläger Just sieht jedenfalls mit neuen Abgaben auch neuen Ärger aufziehen. „Die Kommunen haben jahrelang zu Unrecht für den Strandzugang kassiert, damit können sie jetzt nicht einfach auf Umwegen weitermachen“, kritisierte der Strand-Aktivist.