Terrorschutz-Maßnahme USA verbieten Elektrogeräte im Handgepäck für einige Flüge

Washington (dpa) - Die US-Regierung verbietet die Mitnahme von größeren Elektronikgeräten im Handgepäck auf Direktflügen von zehn Flughäfen in die Vereinigten Staaten. Das teilte das Heimatschutzministerium (DHS) auf seiner Webseite mit und bestätigte damit Medienberichte.

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Alle acht Länder befinden sich im Nahen Osten oder in Nordafrika. Großbritannien ergriff ähnliche Maßnahmen, Deutschland nicht.

Das DHS begründet die Maßnahmen, die von vielen Passagieren als sehr störend empfunden werden dürften, mit Terrorgefahr: „Terroristische Gruppen peilen weiterhin das kommerzielle Flugwesen an und verfolgen aggressiv innovative Methoden, um ihre Attacken zu verüben.“

Verboten sind den US-Angaben nach an Bord alle elektronischen Geräte, die größer als Mobiltelefone sind, also Laptops, Tablet-Computer, E-Book-Reader oder Kameras. Die Elektronikgeräte können jedoch im Gepäck aufgegeben werden, das im Flugzeugbauch verstaut wird. Medizinische Geräte bleiben an Bord erlaubt.

Die zehn betroffenen Flughäfen liegen in Jordanien, Ägypten, Saudi-Arabien, Kuwait, Marokko, Katar, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten, also in größtenteils muslimisch geprägten Staaten. Ob weitere Orte in Zukunft betroffen sein könnten, blieb zunächst unklar.

Großbritannien schloss sich der US-Maßnahme für die meisten Staaten an. Größere elektronische Geräte würden im Handgepäck auf Flügen aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien, Ägypten, Tunesien und Saudi-Arabien verboten, erklärte die britische Regierung. Dagegen teilte die Bundesregierung mit, vergleichbare Regelungen seien „derzeit in Deutschland nicht vorgesehen“. Deutsche Flughäfen seien von den US-Maßnahmen nicht betroffen.

Betroffen von den US-Maßnahmen sind Medienberichten zufolge neben Turkish Airlines auch die Luftfahrtgesellschaften Etihad Airways aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Royal Jordanian Airlines und Saudi Arabian Airlines, da diese Direktflüge in die Vereinigten Staaten von den besagten Flughäfen anbieten.

US-Gesellschaften oder Fluggesellschaften aus Deutschland fallen demnach nicht unter diese Einschränkungen.

Die Fluggesellschaften wurden am Dienstag (21. März) um 08.00 Uhr Ostküstenzeit informiert. Laut DHS haben sie 96 Stunden Zeit für die Umsetzung. Die Maßnahme ist laut DHS zunächst bis zum 14. Oktober dieses Jahres begrenzt, dann soll neu entschieden werden.