Pandemie NRW verlängert Corona-Schutzverordnung - „Notbremse“ gilt weiter
Düsseldorf · NRW hat die Corona-Schutzverordnung verlängert, damit die „Notbremse“ des Landes ab Montag weiter greift. Zudem gibt es Regelungen für die Modellkommunen.
Nordrhein-Westfalen verlängert, mit kleinen Aktualisierungen, seine Corona-Schutzverordnung. „Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100“, teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit. Die kurzfristige Verlängerung der Schutzverordnung soll die Zeit überbrücken, bis die geplanten bundeseinheitlichen Regelungen greifen.
Tatsächlich haben Kommunen mit Notbremse - die also schon seit mehreren Tagen über einer Neuinfektionsrate von 100 pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen liegen - in NRW aber die Möglichkeit, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die den Bürgern mit aktuellen Tests etwa den Besuch von Geschäften und Museen weiter erlaubt.
Die Corona-Schutzverordnung schaffe jetzt auch die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte, kündigte die Landesregierung an. Die sind demnach nur zulässig, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt spätestens zu Beginn des Modellprojekts höchstens 100 beträgt. Liegt der Wert hingegen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über 100, muss das Projekt unverzüglich beendet werden.
Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte in der vergangenen Woche 14 Kommunen grünes Licht gegeben, um Öffnungen in Teilbereichen kontrolliert zu erproben. Wegen der steigenden Infektionsraten haben aber bereits mehrere Modellkommunen angekündigt, die geplanten Lockerungen zu verschieben.