Das Fahrverbot gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Das Verbot ist am Rosenmontag von 8 bis 18 Uhr gültig.
Das Lkw-Fahrverbot erfasst folgendes Gebiet: Oberkasseler Brücke - Hofgartenrampe - Berliner Allee - Hüttenstraße - Wohngebiete nördlich der B8 Auf'm Hennekamp - Merowinger Straße - Elisabethstraße - Herzogstraße - Rheinkniebrücke.
Vergleichbare Lkw-Fahrverbote sind auch in anderen Karnevalshochburgen wie Köln und Mainz verhängt worden.