Für regelmäßig wiederkehrende und zeitlich befristete Brauchtumsfeste gebe es im Nichtraucherschutzgesetz einen Ausnahmetatbestand, so Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Gastronomen oder Party-Veranstalter können aber auch festlegen, dass weiter nicht geraucht werden darf.
Neu ist das Glasverbot in der Düsseldorfer Altstadt. Es gilt am Donnerstag von 8 Uhr bis Freitag, 5 Uhr, sowie von Sonntag, 14 Uhr, bis Veilchendienstag, 5 Uhr. Hintergrund: Durch die Scherben zerbrochener Flaschen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schlimmen Verletzungen gekommen. Im Freien darf dann nur aus PET-Flaschen oder Dosen getrunken werden, mit denen sich Kiosk-Besitzer schon reichlich eingedeckt haben. Wer lieber aus dem Glas trinkt, darf das nur in der Kneipe tun.