Privatleute können klagen
Betroffene Städte wollen Bürgern bei einer juristischen Auseinandersetzung unterstützen.
Kreis Mettmann. "Es herrscht in diesem Fall eine Tendenz beim Kreis Mettmann, den Kopf in den Sand zu stecken. Tatsache ist, dass eine Kanzlei aus Münster juristisch wenig Chancen sieht. Doch man muss die Sache aggressiver anpacken, die Rechtssituation komplett ins Visier nehmen", gibt sich Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim kämpferisch, will nicht einfach so hinnehmen, dass die Gasleitungen der Bayer AG (Kohlenmonoxid) und eines europäischen Firmenkonsortiums (Propylen) gebaut werden. Dünchheims Szenario: Selbst bei erteilter Genehmigung fehlt das nötige Land, weil eine Enteignung für die Trasse rechtswidrig ist.
Jurist Dünchheim sieht dabei keineswegs wie besagte Kanzlei nur Chancen mit privaten Klagen. "Ist das Leitungsprojekt überhaupt verfassungsrechtlich haltbar?", fragt er. Enteignungen seien schließlich nur mit Allgemeinwohl zu rechtfertigen. Das sei überhaupt nicht gegeben. "Der Staat macht sich zum Büttel eines Privatbetreibers. Das darf doch wohl nicht wahr sein", ist für ihn klar, dass die Kohlenmonoxid-Leitung der Firma Bayer nur einem nutzt: dem Konzern. "Und es kann doch wohl nicht angehen, dass dafür tausende Menschen der Gefahr eines Gases ausgesetzt sind."
Rückendeckung bekommt Dünchheim vom Monheimer Landwirt Heinz-Josef Muhr, durch dessen Felder die Trasse auch gehen soll. "Aber es geht da nicht einfach nur um mich. Viele Menschen sind einer unnötigen Gefahr ausgesetzt, wenn die Leitung kommt." Er kann ebenfalls kein Allgemeinwohl erkennen.
In welcher Form nun aus Monheim geklagt wird, ist noch offen. Dünchheim hat einen Juraprofessor um eine Stellungnahme gebeten. Doch auch wenn der Rechtsweg der Stadt wenig Erfolg verspricht, "werden wir auf jeden Fall mit aller Kraft private Klagen aus Monheim unterstützen", verspricht der Bürgermeister.
Wie schnell die Gespräche geführt und die Prüfungen durchgeführt werden müssen, konnte Weber nicht sagen. "Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen in Langenfeld war unvollständig und muss bei uns wiederholt werden", sieht es Weber.
"Namentlich sind mir Erkrather Bürger bekannt, die vorhaben, gegen die Leitungen zu klagen", sagte Ekkehard Fabian, Rechtsdezernent des Kreises Mettmann, auf Nachfrage. Ob die Absicht, durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht den Bau der Pipeline zu verhindern, Erfolg haben könnte, soll ein zweites Gutachten klären.
Daher wollen der Kreis und seine von der Pipeline betroffenen Städte nun versuchen, durch die Unterstützung von Privatpersonen ans Ziel zu kommen. "Das Ergänzungsgutachten soll klären", so Fabian, "ob private Einwände bessere Erfolgsaussichten gegen den Planfestsstellungsbeschluss haben als die des Kreises und der Städte."
Werde diese Frage von den Juristen bejaht, soll im nächten Schritt geklärt werden, ob in ein solches Verfahren Sicherheitsbelange - also die Angst vor Defekten an der Pipeline - einbezogen werden können.
Die Mitglieder des Erkrather Haupt- und Finanzausschusses hatten auf einer Sondersitzung am Dienstag beschlossen, die Klagen von Privatleuten auf jeden Fall zu unterstützen. Die müssen bis zum 22. Februar vorliegen.