Aber er versteht nicht warum. In seiner Straße gibt es zwar ein eingeschränktes Halteverbot, W.Zetti dachte jedoch, das gelte für die Straße, um den Verkehr nicht zu behindern.
Der Bürgersteig wird nämlich von allen als Parkraum genutzt, und das ist auch erlaubt. Er wird jetzt erst einmal Widerspruch einlegen. Und wenn es dann heißt, das Halteverbot gelte für den Bürgersteig - dann stellt er sich in Zukunft eben auf die Straße.