Bundestagswahl 2021 Kindergeld, Elterngeld und Co. - Das sind die Pläne der Parteien für Familien

Die Corona-Jahre waren für viele Familien mit Kindern besonders schwer: Homeoffice, fehlende Kinderbetreuung, kaum Freizeitmöglichkeiten. Was die Parteien zur Bundestagswahl 2021 in den Wahlprogrammen zu Kindergeld und Co. versprechen? Ein Überblick.

Die meisten Parteien wollen das Elterngeld ausweiten oder erhöhen.

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Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einst flapsig mit „Familie und das ganze Gedöns“ bezeichnet. Ihm war, wie er später sagte, in dem Moment der lange Name nicht eingefallen. Die Aussage hing Schröder lange nach.

Besonders im Wahlkampf erklären Parteien gern, dass Familien und Kinder bei ihnen ganz oben auf der Liste stehen. „Kinder in den Mittelpunkt“, heißt es zum Beispiel im Grünen-Wahlprogramm. Familienverbände kritisieren, dass sich das in der Tagespolitik nur selten widerspiegelt. Was fordern die Verbände von der künftigen Regierung und was versprechen die Parteien im Wahlkampf für die Familienpolitik?

„KINDERGRUNDSICHERUNG“ UND „KINDERCHANCENGELD“

Einigkeit besteht nach Angaben von Sven Iversen von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) darüber, dass die vielen staatlichen Leistungen für Familien vereinfacht und zusammengelegt werden sollten. Von einer „Kindergrundsicherung“ ist oft die Rede.

SPD, Grüne und Linke haben das aufgegriffen. Sie wollen staatliche Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag, Zuschüsse für Schul- und Freizeitaktivitäten und steuerliche Kinderfreibeträge zu einer „Kindergrundsicherung“ zusammenzulegen. Die Modelle ähneln sich: Eine Basis-Zahlung für alle Kinder von mindestens 250 Euro pro Kind (SPD), je geringer das Familieneinkommen, desto höher die Zahlung (maximal 630 Euro, Linke). Die FDP hat ein ähnliches Konzept, nennt es aber „Kinderchancengeld“. Eine Erhöhung des aktuellen Kindergeldes (219 Euro) verspricht diesmal niemand, außer der Linken, die es als „Sofortmaßnahme“ auf 328 Euro anheben will.

STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR FAMILIEN

Der Deutsche Familienverband nennt es „dringend geboten“, den steuerlichen Kinderfreibetrag auf Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen anzuheben und Eltern bei den Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu entlasten. „Nur so ist zu verhindern, dass Familien in die Armut rutschen.“

Die Steuerbelastung für Familien wollen vor allem Union, FDP und AfD senken. Allerdings bleiben manche Zusagen vage: „Perspektivisch“ werde der volle Grundfreibetrag für Kinder angestrebt, heißt es bei der Union. Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, von dem das Finanzamt keine Steuern abzieht. Er liegt momentan bei 9744 Euro. Würde er neben den Erwachsenen auch für jedes Kind gewährt, hätte eine Familie mit zwei Kindern 38 976 Euro (4 mal 9744) steuerfreies Einkommen.

Die FDP spricht sich für eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten und höhere Kinderfreibeträge bei der Steuer aus. Für höhere Kinderfreibeträge ist auch die AfD, die außerdem eine volle steuerliche Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben vorschlägt und die Mehrwertsteuer für „Artikel des Kinderbedarfs“ senken will.

ALLEINERZIEHENDE UND EHEGATTENSPLITTING

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter dringt auf steuerliche Entlastungen vor allem für Alleinerziehende: „Gegenüber Ehepaaren mit dem Splitting sind sie steuerlich benachteiligt“, sagt die Bundesvorsitzende Daniela Jaspers.

Die Union will für Alleinerziehende die Steuern über den sogenannten Entlastungsbetrag senken, allerdings auch hier mit der Einschränkung „perspektivisch“. Beim Entlastungsbetrag (momentan 4008 Euro) handelt es sich neben dem Grundfreibetrag um einen zusätzlichen Freibetrag des Einkommens für Alleinerziehende, der nicht versteuert wird. Auf 5000 Euro soll er erhöht werden, heißt es im Unionswahlprogramm. Auch FDP und Grüne wollen die Steuerbelastung für Alleinerziehende verringern, ohne genaue Summen zu nennen.

Das bisherige Ehegattensplitting, das sich vor allem für Paare rechnet, bei denen ein Partner viel und der andere deutlich weniger verdient, wollen FDP und Union beibehalten. Grüne, Linke, SPD und AfD wollen weg davon.

VEREINBARKEIT VON JOB UND FAMILIE

Zu den zentralen Maßnahmen zur Familienentlastung zählt die AGF eine „familiengerechte Gestaltung der Arbeitswelt und eine bessere Qualität der Kinderbetreuung und Bildung“.

Grüne, SPD und Linke treten hier für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ein. Das Gesetz dazu wurde zwar schon im Bundestag beschlossen, wegen Kostenstreits mit den Ländern liegt es aber vorerst auf Eis.

Die Union verspricht, „den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Qualität auch über 2022 hinaus“ weiter zu fördern. Die FDP will Betriebskindergärten steuerlich fördern und strebt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem Ende des Mutterschutzes an. Auch die AfD will Betriebskitas stärker fördern, tritt ansonsten aber für die Betreuung von Kleinkindern zu Hause ein und will Eltern dafür mit einem Betreuungsgeld unterstützen.

Damit mehr Zeit für die Familie bleibt, spricht sich die Linke für eine Vier-Tage-Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich aus. Andere Parteien (FDP, Union, SPD) wollen den Einsatz von Haushaltshilfen fördern und die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten dafür verbessern. SPD, Grüne und Linke sind außerdem für eine Erhöhung der Kinderkrankentage, damit Eltern mehr Spielraum haben, wenn die Kinder krank werden.

NACHWUCHS UND FAMILIENPLANUNG

Die meisten Parteien wollen das Elterngeld, das es vom Staat als Lohnersatzleistung gibt, wenn Mütter und Väter in Elternzeit gehen, ausweiten oder erhöhen (Union, SPD, Grüne, Linke, FDP). Damit sollen zum Beispiel noch mehr Väter ermutigt werden, auch eine berufliche Auszeit für das Kind zu nehmen. Außerdem sprechen sich mehrere Parteien (SPD, Grüne, FDP und Linke) für bezahlten Sonderurlaub oder eine Freistellung von der Arbeit von 10 bis 14 Tagen für den Vater, den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt eines Kindes aus.

Die SPD ist außerdem für kostenfreie Verhütungsmittel. Die Grünen treten dafür ein, dass Paare oder Alleinstehende mit Kinderwunsch bei künstlicher Befruchtung die Kosten erstattet bekommen. Bei Zwei-Mütter-Familien soll die Co-Mutter nach dem Willen der Grünen wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gelten.

Die FDP setzt sich für eine Familienauszeit auch für Vorstände und Führungskräfte ein, wenn sie Nachwuchs bekommen. Die AfD spricht von einem „Leitbild der Drei-Kind-Familie“. Sie will Familien für jedes geborene Kind Rentenbeiträge zurückerstatten und schlägt einen „Ehe-Start-Kredit“ vor, von dem mit jedem Kind ein Teil erlassen wird.

FÖRDERUNG VON WOHNEIGENTUM

Für den „Traum vom Eigenheim“ setzen sich vor allem Union und AfD ein. CDU und CSU versprechen eine Ausweitung kostengünstiger Hausbaukredite bei der Staatsbank KfW für Familien mit Kindern. Die AfD will Bauland vergünstigt an Familien abgeben und die Konditionen der Baukredite bei der KfW verbessern.

(dpa)