Vorsorgevollmacht gilt auch für Bankgeschäfte: Interview mit Rechtsanwalt Lutz Arnold Rechtliche Absicherung Vorsorgevollmacht gilt auch für Bankgeschäfte: Interview mit Rechtsanwalt Lutz Arnold Banken haben eigene Vordrucke für Vollmachten. Doch dürfen sie nicht andere Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten zurückweisen.