Nötigung im Straßenverkehr: Strafbefehl gegen Abraham
Berlin (dpa) - Gegen den Berliner Profi-Boxer Arthur Abraham ist ein Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr verhängt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Ex-Weltmeister zu einer Geldbuße von 14 000 Euro und einem Fahrverbot von vier Monaten.
11.12.2013
, 12:17 Uhr
Gerichtssprecher Tobias Kaehne bestätigte übereinstimmende Berichte mehrerer Berliner Zeitungen. Abraham, der nicht zum angesetzten Gerichtstermin erschienen sein soll, kann gegen den Strafbefehl Berufung einlegen. Dann würde es zur Hauptverhandlung kommen.
Abraham soll am 4. Februar ein Fahrschulauto, das ihm zu langsam fuhr, überholt und dann ausgebremst haben. Das Management des gebürtigen Armeniers zeigte sich kenntnislos über den Vorfall.