Gerichtssprecher Tobias Kaehne bestätigte übereinstimmende Berichte mehrerer Berliner Zeitungen. Abraham, der nicht zum angesetzten Gerichtstermin erschienen sein soll, kann gegen den Strafbefehl Berufung einlegen. Dann würde es zur Hauptverhandlung kommen.
Abraham soll am 4. Februar ein Fahrschulauto, das ihm zu langsam fuhr, überholt und dann ausgebremst haben. Das Management des gebürtigen Armeniers zeigte sich kenntnislos über den Vorfall.