Der Drittligist hat dem Urteil zugestimmt, womit das Urteil rechtskräftig ist, wie der DFB mitteilte. Unmittelbar vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim Chemnitzer FC am 25. Februar waren im Jenaer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet worden. In der 72. Minute des Heimspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 28. Februar war ein Jenaer Anhänger aus dem Zuschauerblock durch den Innenraum in Richtung Spielfeld gelaufen. Am 1. April wurde unmittelbar vor Beginn des Auswärtsspiels beim VfB Stuttgart II im Zuschauerblock der Gäste ebenfalls eine Rauchbombe gezündet.