DFB-Bundesgericht weist Hertha-Berufung zurück
Frankfurt/Main (dpa) - Erleichterung in Düsseldorf, Enttäuschung in Berlin: Das Rückspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC um die Bundesligarelegation wird nicht wiederholt. Damit sind die Rheinländer als Aufsteiger in das Fußball-Oberhaus bestätigt.
Das DFB-Bundesgericht wies am Freitagabend in Frankfurt am Main nach einer Marathon-Sitzung die Berufung der Berliner gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom vergangenen Montag zurück.
„Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters stand nicht in Zweifel. Eine Schwächung der Mannschaft ist nicht erwiesen“, begründete der Vorsitzende Richter Goetz Eilers.
Die Berliner haben nun aber noch die Möglichkeit, vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen. „Darüber können wir heute keine Entscheidung treffen. Wir gehen heute erst einmal schlafen“, sagte Club-Präsident Werner Gegenbauer. Zugleich kündigte er Beratungen für diesen Samstag an. „Es war ein harter Tag“, meinte ein sichtlich enttäuschter Hertha-Manager Michael Preetz.
Düsseldorfs Anwalt Horst Kletke forderte Hertha indes auf, von einem Einspruch abzusehen: „Es ist an der Zeit, sich diesen Entscheidungen zu stellen und zu sagen: Jetzt ist gut.“
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte zuvor in erster Instanz den Einspruch von Hertha gegen die Wertung der Partie abgewiesen. Sollte der Urteilsspruch des Bundesgerichts bestehen, kehrt die Fortuna nach 15 Jahren in die Bundesliga zurück. Die Berliner wären nach nur einer Saison wieder zweitklassig.
Das DFB-Bundesgericht befasste sich mit der Berufung des Berliner Clubs gegen das Urteil des Sportgerichts. Insgesamt wurden elf Zeugen gehört - darunter auch Hertha-Coach Otto Rehhagel. Auf die Frage, ob er in der hitzigen Schlussphase Furcht gehabt habe, meinte der Trainer-Dino: „Halb Angst... Ich habe 1943 in einem Keller im Ruhrgebiet gesessen, als uns die Amerikaner bombardiert haben.“
Hertha hatte nach dem 2:2 am 15. Mai in Düsseldorf Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Weil Fortuna-Anhänger schon vor dem Abpfiff den Rasen stürmten, hatte Schiedsrichter Wolfgang Stark das Spiel für 21 Minuten unterbrochen. Als die Fans den Rasen wieder verlassen hatten, pfiff der Referee die Partie noch einmal für 93 Sekunden an.
Hertha berief sich auf Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach können Einsprüche gegen die Spielwertung unter anderem erhoben werden, wenn die eigene Mannschaft geschwächt wird „durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht“.
Aus diesem Grund führte Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt dem Gericht unter anderem eine 77-sekündige Fernseh-Aufzeichnung vor. Die TV-Bilder hätten zeigen sollen, dass der Platzsturm während des regulären Spiels erfolgte - für das Gericht aber ungenügend.
Gegen beide Vereine, die Berliner Profis Lewan Kobiaschwili, Christian Lell, Thomas Kraft und André Mijatovic sowie Fortunas Andreas Lambertz ermittelt unterdessen der DFB-Kontrollausschuss. Diese Fälle werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Zuschauer und Spieler beider Teams.