DFB-Sportgericht verurteilt KSC zu 30 000 Euro Strafe

Frankfurt/Main (dpa) - Ausschreitungen seiner Anhänger kommen den Karlsruher SC teuer zu stehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte gegen den Zweitligisten wegen „fortgesetzten unsportlichen Verhaltens“ eine Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro.

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Vor der Partie bei Fortuna Düsseldorf am 29. November 2013 hatten einige KSC-Anhänger versucht, eine Stadionkasse zu stürmen. Dabei erlitten nach DFB-Angaben zwei Ordner Verletzungen. Zudem zündeten Rowdys während und nach dem Spiel im Karlsruher Zuschauerblock Feuerwerkskörper und warfen sie teilweise in den Innenraum des Stadions. Der Verein akzeptierte das Urteil.