Duisburg-Anwalt „weder pessimistisch noch optimistisch“

Duisburg (dpa) - Der Rechtsbeistand des MSV Duisburg ist im Ringen des Fußball-Zweitligisten um die Lizenz für die neue Saison „weder pessimistisch noch optimistisch“. Das sagte Horst Kletke der Nachrichtenagentur dpa.

Zu den Chancen der Meidericher, vor dem Ständigen Schiedsgericht doch noch die Spielerlaubnis zu bekommen, sagte der Anwalt aus Frankfurt am Main: „Ich kann nicht hellsehen.“ Er und der Verein würden „die Sache aber mit allem Engagement angehen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran.“

Der sportlich abgestiegene SV Sandhausen ordnet die Duisburger Chancen als gering ein und plant nun für die Zweitklassigkeit. „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, die nach meiner Einschätzung bei über 90 Prozent liegt, wird es bei der Entscheidung der DFL bleiben“, sagte Geschäftsführer Otmar Schork der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Donnerstag). Auf die Frage, ob der SV noch zweigleisig plane, erklärte er: „Nein, wir richten uns auf eine weitere Saison in der zweiten Bundesliga ein.“

Ein schneller Schiedsspruch ist jedoch nicht zu erwarten. Kletkes Zeitplan sieht vor, die Klage Anfang kommender Woche einzureichen. „Aus taktischen und strategischen Gründen“ will er die Inhalte und Themen des Papiers indes nicht öffentlich machen: „Das wäre gegenüber dem Schiedsgericht auch nicht charmant.“

Die Verfahrensregeln sehen vor, dass auch die Liga nach dem Einspruch des MSV noch einmal schriftlich Stellung beziehen kann. Erst danach werde das Schiedsgericht einen Verhandlungstermin festlegen, hatte der MSV am Mittwochabend mitgeteilt. Derzeit lasse sich kein Datum absehen.

Die schriftliche Begründung des Ligaverbandes, dessen Lizenzierungsausschuss dem MSV am 29. Mai die Spielerlaubnis für 2013/2014 entzogen hatte, war am Mittwoch in der Geschäftsstelle der Duisburger eingetroffen.

Dem finanziell schwer angeschlagenen Club wurde vorgehalten, den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht erbracht zu haben. Das Schreiben wird jetzt intensiv geprüft; Kletke und der Verein haben nach Zustellung sieben Tage Zeit, die Klage einzureichen. „Und jede Klage hat auch die Chance, dass sie erfolgreich sein kann“, meinte Kletke vorsichtig.

In Sachen Eintracht Frankfurt war das 2002 so: Nach wochenlangen Verhandlungen war dem damaligen Zweitligisten Recht gegeben und die zunächst entzogene Lizenz doch noch erteilt worden. Nach Kletkes Ansicht ließen sich die beiden Konstellationen aber nicht vergleichen: „Jeder Fall hat sein eigenes Gesicht und seine eigene Prägung.“