„Einige Clubs“ müssen bei Bundesliga-Lizenz nachlegen

Frankfurt/Main (dpa) - Einige Clubs müssen bis Anfang Juni Bedingungen erfüllen, um die Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga zu bekommen. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) in Frankfurt/Main mit.

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Konkrete Angaben zu den betroffenen Vereinen machte sie nicht.

Für die 36 Lizenzen der beiden Profiligen haben sich nach DFL-Angaben 47 Vereine und Kapitalgesellschaften beworben.

Die Lizenzbewerber haben zunächst eine Woche Zeit, Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Der Hamburger SV hatte bestätigt, dass er im Fall seines ersten Bundesliga-Abstiegs weitere Sicherheiten nachweisen muss. Mitkonkurrent VfB Stuttgart hat nach eigenen Angaben hingegen die Lizenz auch für die 2. Liga ohne Auflagen bekommen.

Zuletzt war der VfR Aalen in die Schlagzeilen geraten. Der Zweitligist war mit seinem Einspruch gegen einen Abzug von zwei Punkten wegen Verstößen gegen die Lizenzierungsauflagen in erster Instanz gescheitert. Die Schwaben hatten angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. Sie erhalten die Lizenz nur unter Auflagen und Bedingungen, wie der Verein mitteilte - das gilt auch für die 3. Liga.

In der zweiten Mai-Woche erfolgt die zweite Entscheidung der DFL über die Spielberechtigungen, gegen die innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Danach kommt erstmals der Lizenzierungsausschuss zusammen, die endgültige Entscheidung fällt Anfang Juni. Der letzte Verein, der keine Spielberechtigung bekommen hatte, war 2013 der MSV Duisburg, der daraufhin in die 3. Liga musste.