Konkret geht es um die Vorfälle in Düsseldorf am 13. Februar. Dabei wurden Pyrotechnik und Böller abgebrannt und Leuchtspurmunition auf das Spielfeld geschossen. „Der Kontrollausschuss hat heute Mittag mitgeteilt, Eintracht Frankfurt wegen der Vorkommnisse im Rahmen des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf mit einem Ausschluss seiner Anhänger im Rahmen desjenigen Auswärtsspiels zu belegen, das auf die Rechtskraft des endgültigen Urteils folgt“, hieß es in einer Pressemitteilung am Mittwoch.
Der Eintracht-Vorstand unter Heribert Bruchhagen hat bereits reagiert: „Wir haben dem Antrag nicht zugestimmt und warten das Urteil des Sportgerichts am Donnerstag ab.“ Erst wenn das vorliegt, will der Eintracht-Chef „das weitere Prozedere festlegen, ob eine mündliche Verhandlung beantragt wird“. Die Eintracht steht wegen ähnlicher Vorfälle im Visier der DFB-Sportrichter. Zuletzt war der Club im Heimspiel am 2. Spieltag gegen den FC St.Pauli dazu verurteilt worden, die eigene Fankurve in der WM-Arena nicht besetzen zu dürfen.