Gericht bestätigt: Bochums Concha reicht Klage ein
Berlin (dpa) - Die Klage des Bochumer Fußball-Profis Matias Concha gegen Macchambes Younga-Mouhani von Zweitliga-Konkurrent 1. FC Union Berlin wird möglicherweise gar nicht vom Landgericht Berlin verhandelt.
Dies werde ein Richter in den kommenden Wochen entscheiden, sagte die Sprecherin des Landgerichts der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte, dass Concha bereits vor einigen Wochen seine Klage eingereicht hat. Der 31-jährige Schwede hatte sich im Dezember 2010 nach einem schweren Zusammenprall mit Younga-Mouhani im Liga-Spiel das Schien- und Wadenbein gebrochen.
Concha fordert nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut seinem Anwalt Sascha Beumer geht es um mindestens 15 000 Euro. Sollte es eine Verhandlung geben und Concha recht bekommen, droht dem Fußball wohl eine Klagewelle. Laut Concha-Anwalt Beumer habe er alles versucht, „die Sache außergerichtlich zu lösen“, sei dabei jedoch auf „gnadenlose Ignoranz“ gestoßen. Er klage „auf grobe Fahrlässigkeit“ bei Younga-Mouhanis Einsteigen: „Ich halte den Fall für speziell, weil es ein spielfremdes Foul war.“ Dabei seien „die Regeln des Fußballs aufs Gröbste verletzt“ und „mit Füßen getreten“ worden.
Younga-Mouhanis Anwalt Markus Buchberger erklärte in der „Berliner Morgenpost“: „Nach unserer Rechtsauffassung sind auch keine Ansprüche geltend zu machen.“ Weiter sagte er: „Auf dem Spielfeld sind vier unabhängige Sachverständige, die die Situation beurteilen. Alle haben sie einheitlich bewertet.“ Schiedsrichter Robert Hartmann (Krugzell) zeigte Younga-Mouhani, dessen auslaufender Vertrag bei Union nicht verlängert wurde, nicht einmal eine Gelbe Karte.