Arbeitsgericht entsdcheidet Matmour darf vorerst nicht zu 1860-Profis zurück
München (dpa) - Karim Matmour darf vorerst nicht ins Profitraining des Fußball-Zweitligisten TSV 1860 München zurück. Das Arbeitsgericht München verweigerte dem Algerier eine einstweilige Verfügung, mittels der er seine Degradierung in die U21 der Löwen rückgängig machen wollte.
Allerdings deutete der Richter an, dass Matmour in einem anstehenden Hauptsacheverfahren gute Erfolgschancen habe. Der Anwalt des 31-Jährigen wertete die Verhandlung daher als Erfolg.
Matmour hatte geklagt, weil er Ende Februar aus dem Profikader gestrichen und zur U21-Mannschaft geschickt worden war. Der Verein gab damals an, dass sich der Offensivakteur im Winter nicht empfehlen konnte und daher in den Plänen des Trainers keine Rolle spielte.
Allerdings sah es Richter Werner Bader als erwiesen an, dass die Degradierung nur erfolgte, weil Matmour nicht wie von 1860 gefordert den Verein verlassen hatte. Dies sei ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot, erklärte er. Zuvor hatte Matmours Anwalt eine SMS von 1860-Geschäftsführer Anthony Power an den Spieler vorgelesen, in der Power die Strafversetzung androhte, sollte Matmour nicht nach China wechseln. Der zeitliche Zusammenhang zwischen der SMS und der Degradierung „kann kein Zufall gewesen sein“, sagte Richter Bader.
Eine einstweilige Verfügung aber kam nicht zustande, weil das Gericht keinen „irreparablen Schaden“ erkannte, der Matmour bei der U21 drohe. Dies ist ein wesentliches Kriterium einer Eil-Bedürftigkeit.
1860 wirft Matmour inzwischen vor, lediglich Geld aus der Situation schlagen zu wollen, etwa durch eine Abfindung. Der Algerier hat den Vertrag beim TSV jüngst per einseitiger Option bis 2019 verlängert.