„Aus unserer Sicht war der Antrag zu hoch, es war aber kein Geisterspiel“, sagte St. Paulis Teammanager Christian Bönig . Details dürfe er nicht bekanntgeben. Nach Informationen der Zeitung „Hamburger Abendblatt“ soll der Antrag einen teilweisen Ausschluss von Zuschauern beinhalten. Das Urteil fällt das DFB-Sportgericht.
Beim Zweitliga-Fünften ist es in jüngster Vergangenheit zu einigen Vorfällen gekommen. Am drastischsten war der Bierbecher-Wurf eines Zuschauers während der Partie gegen den FC Schalke 04 am 1. April 2011. Als Folge durfte St. Pauli die folgende Saison nicht in Hamburg eröffnen, sondern musste nach Lübeck ausweichen. Dort konnten nur 10 093 Zuschauer die Partie verfolgen.